1.Der Sponsor:

Freie Wählergemeinschaft Waldeck (FWG Waldeck)
c/o Klaus Altenhain, Vorsitzender
 Adolph-Varnhagen-Straße 1
34497 Korbach


2.Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:


Freie Wählergemeinshaft Waldeck (FWG Waldeck)
(Bei unabhängigen Vereinen gibt es keine Pflicht zu fiktiven Strukturen:

Gesetzesquelle: Verordnung (EU) 2024/900
Artikel 12(1)(b) TTPW-VO fordert Angabe der „Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert“ nur bei tatsächlicher Kontrolle durch Rechte, Verträge oder andere Mittel.​
EU-Leitlinien C(2025)5514
Kommissionsleitlinien (8.10.2025) definieren „letzliche Kontrolle“ als bestimmenden Einfluss (z.B. Verträge, Eigentum), nicht fiktiv. Bei unabhängigen Vereinen: Keine Angabe, wenn keine höhere Instanz)


3.Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:


Freie Wählergemeinschaft Waldeck (FWG Waldeck)
c/o Klaus Altenhain, Vorsitzender
 Adolph-Varnhagen-Straße 1
34497 Korbach

Finanzierung aus eigenen Vereinsmitteln und Spenden


4.Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:


01.01.2026 – 15.03.2026


5.Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:


Ausschließlich Druckkosten der Plakate / Flyer und Kosten der Anzeigen (Gestaltung/Erstellung als Eigenleistung, daher keine weiteren Kosten oder Sachleistungen angefallen)


6.Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:


Bisherige Ausgaben 100€ (Stand 03.02.2026)
Geplante Ausgaben / Budget bis zu 1000 €


7.Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:


Herkunft der Mittel: privat, aus Eigenmitteln und Spenden der Freie Wählergemeinschaft Waldeck (FWG Waldeck), ausschließlich aus EU-Mitgliedstaaten.


8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:


Berechnung auf Basis der jeweils gültigen Preislisten der Waldeckischen Landeszeitung / Heimatnachrichten Frankenberg / Eder Dampfradio (Anzeigenpreise) und der SprengerDruck GmbH / WIRmachenDRUCK GmbH / FLYERALARM GmbH (Druckkosten) – Aggregation aller für diese Kampagne beauftragten Leistungen.


9.Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:


Kommunalwahl Landkreis Waldeck-Frankenberg 2026

10.Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:


https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/recht-kommunalaufsicht-ordnung-gewerbe-sozialversicherung/wahlen-in-waldeck-frankenberg/kommunalwahl-2026


11.Links zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen


Keine Einträge / keine Online-Anzeigen im europäischen Archiv vorhanden.

12.Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Meldungen per E‑Mail an: info@fwg-waldeck.de (Betreff: ‚Beschwerde politische Werbung‘)
oder postalisch an:


Freie Wählergemeinschaft Waldeck (FWG Waldeck)
c/o Klaus Altenhain, Vorsitzender
 Adolph-Varnhagen-Straße 1
34497 Korbach

Wir prüfen Beschwerden zeitnah und nehmen ggf. Korrekturen vor.

13.Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.

Nein, bisher keine Aussetzung oder Einstellung nach Verordnung (EU) 2024/900.